Private Hausnetzbetreiber in der Netzebene 4 – das sollten Sie wissen
- NE1: Überregionales Netz – Hauptleitungen zwischen Städten und Bundesländern.
- NE2: Regionale Netze – z. B. zentrale Verteiler in Städten oder Stadtteilen.
- NE3: Hausanschlussnetz – vom Straßenverteiler bis zum Hausübergabepunkt.
- NE4: Hausnetz – Leitungen im Gebäude, vom Übergabepunkt im Keller bis zu den Antennendosen in den Wohnungen.
👉 Die Netzebene 4 gehört häufig nicht Vodafone, sondern einem privaten Hausnetzbetreiber – etwa einer Wohnungsbaugesellschaft, einem spezialisierten Kabelunternehmen oder einem regionalen Anbieter wie uns. Schott GbR.
- Elektrofirmen im Auftrag von Eigentümern
- Wohnungsbaugesellschaften
- kleinen Kabelnetzbetreibern
- regionalen Firmen wie der Schott GbR
Diese Unternehmen haben das Hausnetz selbst geplant, finanziert und installiert – und dadurch die Eigentums- und Nutzungsrechte an der NE4 gesichert. Dafür dürfen sie bis heute Entgelte verlangen oder eigene Verträge mit Bewohnern abschließen.

- Kunden benötigen zuerst einen Vertrag mit dem NE4-Betreiber zur Freischaltung und Nutzung des Hausnetzes.
- Anschließend liefert Vodafone über diese Leitung Internet, Telefon und TV.
In vielen Fällen übernehmen regionale Anbieter wie wir die Rolle des technischen Ansprechpartners für das Hausnetz und kümmern uns um:
- Wartung und Betrieb der NE4
- Entstörung bei Hausnetz-Problemen
- technische Beratung für Eigentümer & Mieter
- und die Vertragsabwicklung für Vodafone-Produkte
➡️ Wir bündeln das für Sie: Auf Wunsch erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand – mit regionalem Ansprechpartner direkt vor Ort.
- Sie können nicht direkt bei Vodafone buchen, obwohl Kabel-Internet verfügbar ist.
- Sie erhalten Aushänge oder Angebote eines regionalen Anbieters (z. B. Schott GbR).
- Im Mietvertrag steht „Kabel-TV-Grundversorgung“ oder ein „Anschlussdienstleister“.
- Ein Techniker teilt mit, dass der Hausanschluss nicht Vodafone gehört.
ℹ️ In diesen Fällen ist der NE4-Betreiber für das Hausnetz zuständig. Üblicherweise benötigen Sie zunächst einen Anschlussvertrag – inklusive technischer Betreuung, Störungsannahme und Anschlussfreischaltung.
